Der Feuerwehreinsatz - Was für ein Krach ... muss das wirklich sein?
Es sprach mich ein Bürgermeister eines Ortes an, man hätte sich in einem anderen Ort über die Feuerwehr beschwert, die sich in den Morgenstunden mit Blaulicht und Horn durch den Ort bewegt hätte. Er hätte seinen Feuerwehrleuten es untersagt dies zu tun. Nur wenn Sie an eine Kreuzung heranfahren würden, dürften Sie das Horn einsetzen. Da scheinbar Anwohner sich durch uns gestört fühlen, hier einmal der rechtliche und ein emotionaler Aspekt.
Muss es immer mit Blaulicht und Martinshorn sein?
Gerade haben Sie sich noch einmal im Bett herum gedreht. Plötzlich schrecken Sie hoch. Ohrenbetäubend klingt ein Martinshorn der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes in Ihren Ohren. Hört sich an, als würden wir durch Ihr Schlafzimmer fahren. Mal ehrlich! Was denken Sie in dieser Minute?
Was soll dieser unmenschliche Krach mitten in der Nacht?
Das ist vermutlich noch sehr milde ausgedrückt. Aus eigener Erfahrung können wir Ihnen sagen, dass es sogar Bürger gibt, die einem den Vogel zeigen, wenn man mit Blaulicht und Martinshorn an Ihnen vorbei fährt. Leider eine Tatsache. Frei nach dem Motto, "die Feuerwehr hat sie nicht mehr alle"! Die haben nichts Besseres zu tun, als mit einem Höllenlärm durch die Straßen zu fahren und brave Bürger zu ärgern.
Nun aber mal im Ernst: Haben Sie sich im selben Atemzug schon einmal gefragt, warum wir das tun? Nicht? Wir versuchen es einmal zu erklären:
Sonderrechte und Wegerecht
Die Feuerwehr und auch alle anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Polizei, Zoll, THW und Rettungsdienst genießen in der Straßenverkehrsordnung einen Sonderstatus. Zur Ausübung Ihrer hoheitlichen Aufgaben werden ihnen Sonderrechte (§35 der Straßenverkehrsordnung) und Wegerecht (§38 der Straßenverkehrsordnung) eingeräumt.
Sonderrecht bedeutet, dass Fahrzeuge von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit sind. Es ist dadurch "erlaubt", über rote Ampeln zu fahren, im Parkverbot zu parken oder gegen die Einbahnstraße zu fahren. Allerdings gilt in jedem Fall immer noch §1 der Straßenverkehrsordnung: "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Um dieses Sonderrecht in Anspruch zu nehmen, muss das Feuerwehrfahrzeug Blaulicht und Sondersignal nicht einschalten, denn die Rechte erhält die "Feuerwehr" automatisch nach der Alarmierung, sofern der Einsatz dies erforderlich macht (also zur Ausübung ihrer hoheitlichen Aufgaben). Dazu zählt nicht die Beseitigung einer Ölspur, wohl aber ein Wohnungsbrand.
Wozu braucht die Feuerwehr dann Blaulicht und Sondersignal?
Wie gesagt, besitzt die Feuerwehr neben den Sonderrechten auch ein Wegerecht. Dies bedeutet, dass Fahrzeugen der Feuerwehr, die mit Blaulicht und Sondersignal unterwegs sind, der Weg frei zu machen ist.
Um diese Bevorrechtigung in Anspruch zu nehmen, muss der Fahrer besagtes Blaulicht und Sondersignal einschalten. Denn er hat diese Recht nur in Verbindung mit beiden Warneinrichtungen, also mit Blaulicht und Sondersignal.
Trotzdem trägt der Fahrer ein immens hohes Risiko und wird im Falle eines Unfalles in 90 % der Fälle mit zur Verantwortung gezogen. Wenn man sich überlegt, dass die Einsatzkräfte ehrenamtlich unterwegs sind, verlangt man ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein.
Warum hat die Feuerwehr manchmal nur Blaulicht an?
Schaltet der Fahrer nun sein Sondersignal aus, hat er von diesem Moment an kein Wegerecht mehr, sondern nur noch Sonderrecht. Er wird im Fall eines Unfalls wie ein normales Fahrzeug behandelt, welches am Straßenverkehr teilnimmt, wenn es zu einer richterlichen Auseinandersetzung kommt.
Man kann sehr oft beobachten, dass Fahrer von Einsatzfahrzeugen ihr Sondersignal mehrfach während der Alarmfahrt abschalten und erst 50 bis 100 Meter vor der Straßenkreuzung wieder einschalten, um zum einen die Lärmbelästigung zu reduzieren, aber vor Straßenkreuzungen bzw. an unübersichtlichen Stellen die übrigen Verkehrsteilnehmer auf ein nahendes Feuerwehrfahrzeug hinzuweisen.
Sie als Verkehrsteilnehmer haben dann aber kaum eine Chance sich darauf einzurichten, aus welcher Richtung das Einsatzfahrzeug kommt und können in der Kürze der Zeit nicht freie Bahn schaffen, um das Fahrzeug passieren zu lassen.
Nur Blaulicht verschafft der Feuerwehr also keine Rechte. Allerdings warnt das Blaulicht alleine (ohne Sondersignal) andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren oder schützt die Einsatzstelle der Feuerwehr vor Verkehr. Deshalb lässt die Feuerwehr nach Erreichen einer Einsatzstelle das Blaulicht an und schaltet zusätzlich Warnblinkanlage und eventuell weitere Lichtanlagen ein.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Im Einsatz hat die Feuerwehr immer Sonderrechte, kann diese jedoch nicht kenntlich machen. Bei eingeschaltetem Blaulicht und Sondersignal (und nur dann) hat ein Feuerwehrfahrzeug zusätzlich Wegerecht, sie müssen diesem Fahrzeug also den Weg freimachen.
Nur das Blaulicht dient allein der Warnung anderer Verkehrsteilnehmer und der Sicherheit der Feuerwehr.
QUELLE: http://feuerwehr-oldau.de/index.php/der-feuerwehreinsatz-was-ein-krach-muss-das-wirklich-sein; vielen Dank dazu an den Kameraden Patric Wicke der FF Oldau
Deswegen denken Sie daran, wenn sie wieder einmal nachts geweckt werden, dass auch die Feuerwehrleute wenige Minuten vorher in ihren Betten gelegen und geschlafen haben. Für Sie lassen wir unsere Familie zurück in der Angst, kommt er/sie auch gesund wieder zurück.
- Bedenken sie, dass für denjenigen, der in eine Notlage geraten ist und auf die Feuerwehr wartet, Minuten bis zum Eintreffen der Fahrzeuge wie Stunden vergehen.
- Bedenken Sie, dass sie als in Not geratener Bürger zuerst fragen werden, weshalb die Feuerwehr denn so lang gebraucht hat.
- Bedenken sie, dass der Fahrer dieses Einsatzfahrzeuges unentgeltlich unterwegs ist und ein hohes Maß an Verantwortung trägt, um rechtzeitig am Einsatzort zu sein.
Wir hoffen, dass sie nicht in die Lage geraten, einmal die Feuerwehr rufen zu müssen.
Sollten Sie demnächst durch ein Sondersignal aufwachen, denken Sie doch einfach mal darüber nach, dass es in diesem Moment Personen gibt, die es sehr viel schlechter trifft als Sie... selbst wenn es nur eine brennende Mülltonne oder ein Fehlalarm ist, denn auch das ist in den ersten Minuten kaum ersichtlich!
Ein kleiner Hinweis nebenbei:
Allein Am Kropfberg in Elxleben wohnen 6 Feuerwehrleute, dazu gehören 7 Kinder. Diese Kinder schlafen in direkter Nachbarschaft zur Sirene, diese werden definitiv wach und wünschen sich nichts sehnlicher als dass die Eltern gesund wieder nach Hause kommen.
Ein Urteil was vielen Feuerwehrmaschinisten (Das sind die Fahrer der Feuerwehrfahrzeuge) zu denken gibt, auch wenn der Fahrer nicht unbedingt richtig gehandelt hat, ist dieses:
http://www.welt.de/regionales/hamburg/article109299050/Bewaehrungsstrafe-fuer-Feuerwehrmann.html
Dabei ist strittig WANN der Fahrer das Martinshorn wieder eingeschaltet hat.
NICHT die Bürgermeister oder der Einsatzleiter oder ein Anwohner haften für solche Vergehen, sondern der Maschinist allein! ER hat gegen die oben genannten Paragraphen verstoßen UND wird entsprechend bestraft, WEIL er es besser hätte wissen müssen.
UPDATE 04.06.2014
Weitere interessante Links zum Thema:
Artikel in der TA von der Feuerwehr Arnstadt
http://arnstadt.thueringer-allgemeine.de/web/arnstadt/startseite/detail/-/specific/Sondersignale-erschallen-immer-dann-wenn-es-ernst-wird-1476711223#kommentare
Und ein Artikel aus der Dortmunder Ecke .....
http://www.lokalkompass.de/dortmund-west/politik/ist-das-horn-bei-feuer-und-rettungseinsaetzen-unbedingt-notwendig-d438292.html