BRANDSCHUTZ

Verbrennen pflanzlicher Abfälle

ACHTUNG - BRANDEINSÄTZE DIE AUF GRUND VON VERBRENNEN VON PFLANZLICHEN ABFÄLLEN AUSGELÖST WERDEN, SIND KOSTENPFLICHTIG!!

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen, wie Baum- und Strauchschnitt, ist in der Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung geregelt. Danach dürfen pflanzliche Abfälle zur Beseitigung außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen nur auf die in dieser Verordnung vorgesehene Art und Weise beseitigt werden. Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken oder beim Ausbau oder der Unterhaltung von Verkehrswegen und Gewässern, bei Maßnahmen der Landschaftspflege und der Flurbereinigung oder ähnlichen Maßnahmen anfallen, sind vorzugsweise durch Verrotten zu beseitigen oder durch eine geeignete mechanische Behandlung (Häckseln, Schreddern) aufzubereiten.

Der anfallende Baum- und Strauchschnitt sowie Laub und andere Pflanzenabfälle können auf dem eigenen Kompost verwertet oder auf zugelassenen Kompostierungsanlagen angeliefert werden. Diese Abfälle können nach §§ 2 und 3 der Pflanzenabfall-Verordnung durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben oder Unterpflügen, ggf. nach vorheriger Zerkleinerung, beseitigt werden.

Ansonsten sind pflanzliche Abfälle nach der Abfallwirtschaftssatzung dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Verwertung bzw. Beseitigung wie folgt zu überlassen:

  • Entsorgung über die Biotonne bzw. Bereitstellen zur Biomüllabfuhr in Bioabfallsäcken, die beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Ilm-Kreises käuflich erworben werden können,
  • Selbstanlieferung auf der Kreiskompostierungsanlage Langewiesen oder bei der Annahmestelle auf der Verbandsdeponie Rehestädt.

Das offene Verbrennen von Pflanzenabfällen ist im Ilm-Kreis wie bereits in den Jahren vor 1999 nicht mehr zulässig.

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ilm-Kreis vom 19. Juli 1999 zur Ordnung der Beseitigung pflanzlicher Abfälle (Festlegung von Zeiträumen für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Ilm-Kreis) wurde im Amtsblatt vom 01. September 2009 mit sofortiger Wirkung widerrufen.

Diese Entscheidung resultierte nicht nur aus einer stetig wachsenden Anzahl von Beschwerden beim Landkreis und bei den Städten und Gemeinden über die teilweise enormen Rauchgasbelästigungen während der Verbrennungszeiten. Kontrollen, soweit solche mit dem nur begrenzt zur Verfügung stehenden Personal möglich waren, ergaben, dass Verstöße gegen die Festlegungen zum Verbrennen eher die Regel als die Ausnahme waren. Insbesondere die Mindestabstände zu öffentlichen Straßen (50 m) wurden oft nicht eingehalten. Häufig wurden viel zu frischer oder durchnässter Baum- und Strauchschnitt oder Laubhaufen verbrannt, was ganze Ortsteile vernebelte. Auch Verstöße wie das Verbrennen von Altholz, Sperrmüll und anderen Abfällen mussten geahndet werden.

Hinzu kommt, dass die Belastung der Luft durch Feinstaub bei einer offenen Feuerstelle selbst bei trockenem Brennmaterial relativ hoch ist und die für eine möglichst vollständige Verbrennung nötigen Temperaturen nicht erreicht werden, da die Pflanzenabfälle witterungsbedingt oftmals feucht sind und nicht geeignete Gartenabfälle wie Laub und Grünschnitt mit verbrannt werden. Dies führte zu einer erheblichen Rauchentwicklung und Staubbelastung. Lokal kam es zu hohen Schadstoffemissionen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Luftqualität führten.

Das Verbrennen ist nur noch in Ausnahmefällen mit einer Ausnahmegenehmigung der Abfallbehörde oder wegen des Befalls mit Pflanzenkrankheiten aufgrund einer Entscheidung des Landwirtschaftsamtes zulässig.

Rauchmelder

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Wussten Sie schon...

 

- dass in Deutschland 40% aller Brände im privaten Wohnbereich geschehen?

- dass dabei jährlich etwa 500 Brandtote zu beklagen sind?

- dass ca. 95% der Opfer nicht durch Feuer, sondern durch den Rauch getötet werden?

- dass fast 70% der Verunglückten nächtlichen Bränden zum Opfer fallen, obwohl nur 33% der Feuer nachts ausbrechen?

- dass bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann?

 

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Brandtote sind Rauchtote

Die jährlichen Folgen in Deutschland: Rund 500 Brandtote, 5.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. In den meisten Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben.

 

Thüringen (2008)
- in Neu- und Umbauten
- für Schlafräume, Kinderzimmer
- für Flure, die als Rettungsweg dienen

Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.

Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein  Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Zigarettenrauch löst übrigens bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird.

 

Kinder und Feuer

 

Kinder und Jugendliche verursachen pro Tag über 20 Brände in Deutschland.  Mehr als die Hälfte davon entstehen durch Kinder unter 14 Jahren.  Als Erwachsene sollten Sie Kinder darum spielerisch auf das richtige Verhalten im Brandfall vorbereiten.

Kinder, die nicht auf selbst erlebte Erfahrungen zurückgreifen können, schätzen Risiken oft falsch ein. Besonders bei dem faszinierenden Element Feuer kommen Erziehungsbeauftragte mit Verboten nicht weiter. Sobald ein Kind beginnt, sich für Feuer zu interessieren, können sie unter Aufsicht den Umgang mit Zündmitteln lernen. Kinder, die im Beisein Erwachsener verantwortungsvoll mit Feuer umgehen durften, werden Gefahren besser einschätzen und sich im Brandfall richtig verhalten können.

„Seit offensiv Brandschutzerziehung bei Kindern und Jugendlichen betrieben wird, gehen die Zahlen der durch Kinderhand entfachten Brände kontinuierlich zurück“, sagt Frieder Kircher, leitender Branddirektor der Berliner Feuerwehr und seit mehr als einem Jahrzehnt Förderer der Brandschutzerziehung.

Die Anleitung der Kinder im Umgang mit Feuer findet in erster Linie zu Hause durch die Eltern statt. Aber auch immer mehr Kindergärten und Schulen nehmen Brandschutzerziehung und Aufklärung in ihr Programm.

Üben Sie das Verhalten im Ernstfall
Bringen Sie Ihren Kindern bei niemals wegzulaufen oder sich zu verstecken. Trainieren Sie Ihr Kind darauf, Hilfe zu rufen, also 112 wählen und deutlich zu sprechen. Dabei sollte das Kind zuerst seinen Namen und Adresse nennen und dann mitteilen, wer in Gefahr ist, was brennt, etc. (lässt sich gut mit einem Kindertelefon üben).

Weitere Regeln für Ihre Kinder (und Sie) sind:
Beim Verlassen der Wohnung alle Türen schließen, durch die man läuft
Bei starkem Rauch ein - wenn möglich nasses - Tuch vor Mund und Nase halten und am Boden kriechen
Wenn man die Wohnung nicht verlassen kann, in einem Zimmer bleiben, die Tür schließen und am Fenster um Hilfe rufen und warten
Niemals aus Angst aus dem Fenster springen

QUELLE: http://www.rauchmelder-lebensretter.de

 

Warum Rauchmelder? Ist es nicht sinnvoller Feuerlöscher aufzustellen?

 

Ein Feuerlöscher ist im Falle eines Brandes eine sehr hilfreiche Sache - aber nur wenn man den Brand rechtzeitig

bemerkt. Und hier liegt das Problem: Die Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung werden von einem Feuer

meistens im Schlaf überrascht. Sie erleiden durch das Einatmen des Qualms eine Rauchgasvergiftung, die zur

Bewusstlosigkeit und innerhalb von wenigen Minuten zum Erstickungstode führen kann. Rauchmelder können zwar keine

Brände verhindern, sie warnen aber rechtzeitig und schützen so jeden Mitbewohner vor dem ungebetenen und

gefährlichen Gast „Brandrauch“.

 

Die lebensrettenden Rauchmelder sind nicht größer als eine Kaffeetasse, unauffällig, leicht zu installieren und überall im kompetenten Fachhandel erhältlich. Rauchmelder sind nicht teuer! Schon ab 5 Euro - manchmal auf für weniger - sind bereits hochwertige Qualitätsprodukte erhältlich. Achten Sie beim Kauf auf das VdS-Prüfzeichen. Rauchmelder funktionieren nach einem optischen Prinzip, das eine zuverlässige Raucherkennung und entsprechende Alarmmeldung ermöglicht. Rauchmelder sollten batteriebetrieben sein, um auch bei Stromausfall zu funktionieren. Bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt bei den Geräten rechtzeitig ein akustisches Warnsignal.

 

Rauchmelder lassen sich auch ohne handwerkliches Geschick mit wenigen, dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln unter der Zimmerdecke montieren. Für den Mindestschutz gilt: ein Rauchmelder pro Flur und Etage, sowie in den Schlafzimmern. Ganz nach Ihrer Wohnsituation können Sie mit mehreren Geräten einen optimalen und preiswerten Brandschutz erreiche

 

conrad - Freizeit, Haushalt

 

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Schornsteinbrand

Einsatzfoto Schornsteinbrand
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